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> Schaden am Fahrzeug aber keine Erinngerung an Fahrt/Unfall (Alkohol)
Geschrieben von Manuela43 - 07.09.2024 10:47 - 12 Kommentar(e)
Hallo,

ich habe ein Problem, bei dem ich nicht weiß, wen ich um Rat fragen kann, da die Sache ziemlich heikel ist.

Ich fuhr am Wochenden in einer Nacht, nachdem ich ein paar Longdrinks getrunken hatte mit dem Auto nach Hause, habe aber nicht die geringste Erinnerung daran. Ich wollte mit der Bahn heim fahren, habe auch ein Deutschlandticket, und hatte auch schon nachgesehen wann der erste Zug fährt, und das wäre ok gewesen. Das Auto nahm ich nur wegen einer größeren Störung im Bahnbetrieb, die schon am Vortag begann, und noch nicht behoben war.
Als ich aber am nächsten Tag aufstand, war mein Fahrzeug vor dem Haus, und es hatte einen größeren Blechschaden (Leitplanke, Begrenzung, Schild, Absperrung, ...?), so dass eine Tür nicht mehr richtig auf geht.

Bei "meinem" Fahrzeug handelt es sich außerdem um einen Dienstwagen, der geleast ist, so dass ich den Schaden auf jeden Fall dem Leasingunternehmen melden muss.

Ich habe länger danach im Internet gesucht, und es gab auch keinen Bericht über einen Unfall mit Fahrerflucht in der Zeitung, in der Nacht u. dem Ort, bzw. auf dem Weg zwischen Parkplatz u. Wohnort (ca. 15 min. Fahrtzeit), so dass ich davon ausgehe, dass ich zumindest kein anderes Fahrzeug beschädigt habe.

Was soll ich jetzt tun? Bin echt ratlos.

Danke für's Lesen, Gruß, Manu
443 mal gelesen - letzter Kommentar von Q-Treiberin   

> Zero Start bei eKF/E-Scootzer und die rechtlchen Grundlagen
Geschrieben von Söne spitze Steine - 07.09.2024 02:54 - 5 Kommentar(e)
Die überwiegende Mehrzahl der Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) in Deutschnald mit ABE verfügen über die Eigenschaft nur dann anzufahren, wenn diese manuell angeschoben werden.

Der umgekehrte Fall, im Stand direkt loszufahren, nennt sich Zero Start. Nur wenige Scooter lassen sich überhaupt in diesen Modus versetzen. Ob das ABE-konform und legal ist, weiß ich nicht.

Gibt es eine rechtliche Grundlage wie z.B. EU-Verodnung, die für eKF/E-Scooter einen solchen Anschiebmodus vorschreiben? Und wenn ja, welche VO ist das?
269 mal gelesen - letzter Kommentar von Söne spitze Steine   

> Führerschein Entzug wegen überfahren einer roten Ampel+Cannabis positiv
Geschrieben von Saibot121 - 05.09.2024 17:27 - 12 Kommentar(e)
Hallo zusammen! Ich bin neu hier und heiße Tobias. Liest man meinen Vornamen rückwärts kommt man auf meinen Benutzernamen smile.gif

Ich bräuchte mal die Erfahrung der Community und deshalb habe ich mich dazu entschieden meinen Fall hier zu veröffentlichen.

Am 15 März wurde ich von der Polizei wegen überfahren einer roten Ampel angehalten. Dummerweise ist es so gewesen das die Polizei an der Ampel neben mir gestanden hat. Ich habe mir vorher einen Joint mit Holland Gras geraucht und war in dem Moment als die Polizei neben mir stand so überfordert, dass ich idiot einfach los gefahren bin und die Polizei mir natürlich direkt hinterher. Ich habe anfangs tatsächlich erst versucht Gas zu geben um abzuhauen, doch dies gelingte natürlich nicht und nach knapp einem oder zwei Kilometer bin ich dann angehalten.
Ab dem Zeitpunkt ging einfach nichts mehr bei mir, weil ich wusste nun ist der Lappen weg und ich war komplett irritiert.

Ich gebe mal wieder was im Strafbefehl steht:
Sie befuhren am 15.03.2024 gegen 00:35 mit einem PKW der Marke VW mit dem Kennzeichen XX XX 123 in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand unter anderem die xyz Straße.
Die Untersuchung der Ihnen am 15.03.2024 um 1:39 Uhr entnommenen Blutprobe ergab den Nachweis berauschender Substanzen (THC) im Blut.
Die Fahruntüchtigkeit ergibt sich aus Ihren drogentypischen Ausfallerscheinungen.
Sie missachteten das Rotlicht einer Ampel und versuchten sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.
Bei der polizeilichen Überprüfung hatten Sie keinen klaren Gedankenablauf, wirkten verwirrt und hatten starke Stimmungsschwankungen...
Die Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen können und müssen.
Durch diese Tat haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.


Nachdem die Polizei auf der Wache alle Tests mit mir absolviert hatte (Urintest und Blutabnahme) wurde ich vom Krankenwagen abgeholt und aufgrund meines verwirrten Zustandes in die Psychatrie Zwangseingewiesen, die ich nach zwei Wochen verlassen habe. Ich muss dazu sagen, dass ich nach drei oder vier Tagen eine freiwillige Unterlassung unterschrieben habe und erst geblieben bin.
Ich habe bis heute keine Testergebnisse erhalten, muss aber dazu sagen, dass ich Dauerkonsument bin/war. Das bedeutet das ich an manchen Tagen mehrere Joints geraucht habe. Als die Polizei mich anhielt, war ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos und rauchte sowieso mehr als vorher. Es gab nur THC im Blut und keine anderen Substanzen oder Alkohol.
Wie bekomme ich mein Ergebnis? Ist das Ergebnis überhaupt wichtig? Was ist wichtig für den Moment? Kann ich nicht aufgrund meines Zustandes auf Unzurechnungsfähig plädieren?
Ich bin wirklich überfordert.

Ich habe eine Sperrfrist von neun Monaten erhalten und die würde im März 25 enden da mein Strafbefehl im Juni angekommen ist.
Meinen Führerschein könnte ich mittlerweile wieder beantragen, allerdings möchte ich noch etwas warten um meine Haare vom THC zu befreien. Wie lange dauert es bis alles wieder ok ist? Wieso möchte die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis?

Mich interessiert einfach nun wie ich vorgehen sollte.
Ich hatte ein kostenloses Gespräch mit einer MPU Vorbereitung und er hat mir gesagt ich solle die Akte bei der Behörde beantragen. Aber wieso? Kann mich das noch retten ? Steht in der Akte nicht das gleiche wie im Strafbefehl?

Falls die MPU angeordnet wird kann ich dagegen Einspruch einlegen mit der Begründung, dass die neun Monate vom Strafbefehl doch ausreichend waren und ich meinen Führerschein brauche, da ich wieder berufstätig bin.

Zu guter letzt möchte ich sagen das ich meinen Führerschein seit November 2011 habe. Nämlich seit dem 11.11.2011 dieses Datum vergesse ich nie. Ich fahre seitdem Unfallfrei und bin nie großartig mit der Polizei in Kontakt gekommen. Meinen Führerschein bestand ich mit 0 Fehlern und direkt bei der ersten praktischen Prüfung. Einmal musste ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben das war im Jahr 2015 und dort war es ebenfalls eine rote Ampel an der ich dann auch geblitzt wurde. Wird das berücksichtig oder ist dies schon verfallen?

Welche Schritte sollte ich nun einleiten?

Ich hoffe das dies ausreichend beschrieben ist.
Falls nicht sagt was ihr wissen wollt und ich gebe euch die Einzelheiten.
Jetzt seid ihr dran.
Ich freue mich auf eure Antworten und ein großes Dankeschön im voraus!!!

smile.gif

Schöne Grüße aus der Nähe von Bielefeld.

Vielleicht kann mir ja jemand eine MPU Anlaufstelle empfehlen. Habe gehört das manche nicht so streng bewerten wie andere..

783 mal gelesen - letzter Kommentar von MsTaxi   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.09.2024 - 04:00